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Sozialversicherungsrecht | Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Dezember bereits am fällig
Die Abschlagszahlungen der Sozialversicherungsbeiträge sind in diesem Monat bereits am 21. 12. zu überweisen. Zum wurde § 23 Abs. 1 SGB IV geändert. Das Vorziehen der Beitragsfälligkeit auf spätestens den drittletzten Bankarbeitstag des Tätigkeitsmonats anstelle des früheren „letzten banküblichen Arbeitstags” soll die verzögerte Wertstellung der Banken berücksichtigen. Grundsätzlich führen Banken an allen Wochentagen von Montag bis Freitag Buchungen durch. Ausgenommen sind Feiertage. Heiligabend und Sylvester sind zwar keine Feiertage. Doch sind beide Tage 2007 bei der Deutschen Bundesbank geschäftsfrei und der deutsche elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) geschlossen. Einige Krankenkassen haben ausdrücklich den 21. 12. als Termin vorgesehen (abweichende Darstellung im Steuerterminkalender NWB Heft 28...