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Umsatzsteuer | Umsätze eines Werbeagenten aus der Vermittlung von Versicherungen
Nach dem NWB IAAAC-65404 gehört es zur Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler i. S. von § 4 Nr. 11 UStG, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen. Die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers i. S. des § 4 Nr. 11 UStG sind richtlinienkonform nach Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. EG-RL und nicht handelsrechtlich nach den Begriffen des Versicherungsvertreters und Handelsmaklers i. S. von § 92 und § 93 HGB auszulegen (Änderung der Rechtsprechung). – Anmerkung: Diese Rechtsprechungsänderung war nach den neueren Entscheidungen des EuGH zu erwarten. Im Streitfall konnte der Kläger von ihr nicht profitieren, weil er selbst keine Vermittlungstätigkeit ausübte, sondern nur Hilfsleistungen für Vermittler, die mehr den Charakter vertrauensbildender Beratungsleistungen gegenüber den v...