Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Kontensperrung durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren durch den Schuldner zu verhindern. Veranlasst ein solcher Insolvenzverwalter die Sperrung von Konten einer insolventen GmbH, handelt deren Geschäftsführer nicht schuldhaft i. S. des § 69 AO, wenn er den zu erwartenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts bzw. des Insolvenzverwalters nicht vorausschauend entgegengewirkt hat und einer etwaigen Verfügungsbeschränkung nicht zuvorgekommen ist (, nv NWB PAAAC-62182).