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NWB Nr. 51 vom Seite 4590

Änderungen im Pflichtversicherungsgesetz und im Straßenverkehrsgesetz

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist am das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes verabschiedet worden. Ziel der Novelle ist es, den Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr zu verbessern.

  • Der Mindestversicherungsschutz wird ausgeweitet. Die Mindestversicherungssumme (7,5 Mio € pro Unfall) bei Personenschäden gilt nur noch für den gesamten Schadensfall. Die Deckelung auf bislang 2,5 Mio € für einzelne Unfallopfer entfällt. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden wird von 500 000 € auf 1 Mio € je Schadensfall angehoben.

  • Die Haftungshöchstbeträge werden angehoben: bei der Gefährdungshaftung für Personenschäden von 3 auf 5 Mio € je Schadensfall, für Sachschäden von 300 000 € auf 1 Mio € je Schadensfall.

  • Fahrzeuginsassen können nicht mehr vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, weil sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand.

  • Die Einstandspflichten des Entschädigungsfonds beim Verein Verkehrsopferhilfe e. V. werden erweitert: Der Fonds übernimmt künftig auch die Ausfallhaftung für Schäden an einem Fahrzeug, die durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug verursacht werden (z. B. wegen Fahrerfluc...

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