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Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes
Novellierung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts
Die Bundesregierung hat mit der Beschlussfassung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts Mitte Dezember 2007 konkrete Schritte zur verfassungskonformen Ausgestaltung dieser Rechtsmaterie eingeleitet und damit den zeitlichen Rahmen für das Inkrafttreten des neuen Rechts im Frühjahr 2008 gesteckt. Basierend auf den Eckpunkten der politischen Arbeitsgruppe „Koch/Steinbrück” (vgl. Eisele, NWB Beratung aktuell 46/2007) wird das Erbschaftsteuerrecht einschließlich des zugrunde liegenden Bewertungsrechts umfangreiche Änderungen erfahren, die weitestgehend auf die einschlägige Entscheidung des BVerfG 1 BvL 10/02 zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer zurückgehen. Darüber hinaus nimmt der Steuergesetzgeber die Möglichkeit wahr, seit Jahren geplante Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts zur Schließung von Besteuerungslücken vorzunehmen sowie erstmals erbschaft- und schenkungsteuerliche Konsequenzen aus dem Lebenspartnerschaftsrecht gesetzlich zu verankern. Der nachfolgende Beitrag informiert über die Novellierung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts. Einzelheiten zur Erleichterung der Unternehmensnach...