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ErbbauRG § 28

V. Beendigung, Erneuerung, Heimfall

1. Beendigung

b) Zeitablauf

§ 28 Haftung der Entschädigungsforderung

Die Entschädigungsforderung haftet auf dem Grundstück an Stelle des Erbbaurechts und mit dessen Range.

Fundstelle(n):
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WAAAC-65421

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