Kein Nachweis ausschließlich beruflicher Nutzung eines Pkw durch ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Leitsatz
Das Notieren der Fahrten durch den Steuerpflichtigen tagsüber auf Zettel, die (Zwischen-) Erfassung der Daten abends in einer
Excel-Tabelle im mitgeführten Laptop und erst dann die - endgültige - Eingabe der Daten am Wochenende in ein elektronisches
Fahrtenbuch, das auf auf einem anderen Rechner geführt wird, kann nicht als zeitnahe und hinreichend manipulationssichere
Erfassung qualifiziert werden. Ein solches Fahrtenbuch ist ohne Vorlage der handschriftlichen Ursprungsaufzeichnungen nicht
geeignet, eine ausschließlich berufliche Nutzung eines Pkw nachzuweisen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): OAAAC-65227
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2007 - III 108/2006
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