Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Familien-GbR
Werthaltigkeit und Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft
Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens
Leitsatz
1. Die unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine aus dem Übergeber, seiner Ehefrau und seinen Kindern
bestehenden GbR ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht als Veräußerungsvorgang i. S. des § 17 EStG anzusehen, wenn
der Wortlaut des Vertrages, der Verzicht auf eine Wertermittlung der Anteile, vom Übergeber auf Grund einer Sanierungsvereinbarung
noch zu erbringende erhebliche Investitionen sowie die Werthaltigkeit der Anteile gegen ein entgeltliches Geschäft sprechen.
Im Streitfall ist vielmehr von einer unentgeltlichen, einkommensteuerlich unbeachtlichen privaten Vermögensumschichtung auszugehen.
2. Der Anteilswert kann nicht aus einem anderen, zeitnah erfolgten Anteilsverkauf abgeleitet werden, wenn der Kaufpreis in
der jenem Geschäft zugrunde liegenden Vereinbarung ausdrücklich als symbolisch bezeichnet worden ist.
3. Das Stuttgarter Verfahren ist zur Wertermittlung nichtnotierter Kapitalgesellschaftsanteile ungeeignet, wenn der Geschäftsbetrieb
der Gesellschaft in den zugrunde zu legenden Jahren in dem Sinne nicht homogen war, dass die Höhe der Umsätze und des ausgewiesenen
Verlusts in einem Jahr (vor Sanierung der Gesellschaft) mit den übrigen Zeiträumen (nach der Sanierung) nicht vergleichbar
ist.
4. Im Streitfall sprachen die nach der Sanierung erheblich verbesserte Vermögenssituation der Gesellschaft, Bilanzentwicklung,
Geschäftsentwicklung und nicht zuletzt auch das an den übertragenden Gesellschafter gezahlte Geschäftsführergehalt für die
Werthaltigkeit der Anteile.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): RAAAC-65213
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 23.10.2007 - 1 K 2346/98