Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks
Gesonderte Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für jedes einzelne Grundstück
Bausparguthabenzinsen als Vermietungseinnahmen
Leitsatz
1. Die Rechtsprechung, wonach bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich von einer Einnahmeüberschusserzielungsabsicht
auszugehen ist, gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.
2. Die Frage, ob eine Vermietungstätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht betrieben wird, ist für jede vermietete Immobilie
gesondert zu prüfen. Das gilt auch, wenn ein bebautes und das daneben liegende unbebaute Grundstück zusammen zu einem einheitlichen
Mietpreis vermietet werden. Daraus ergibt sich lediglich die Notwendigkeit, die Einnahmen und die Werbungskosten in geeigneter
Weise entsprechend den Anteilen der Grundstücke aufzuteilen.
3. Scheidet nach einer Überschussprognose die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich der Vermietung eines unbebauten Grundstücks
aus, steht dem eine zehn Jahre nach Beginn der Vermietung begonnene Bebauung nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige nicht
von Anfang an zur Bebauung und dauerhaften Vermietung endgültig entschlossen war.
4. Dienen Bausparverträge der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, stellen Guthabenzinsen Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung dar und sind den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gegenüber zu stellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 207 Nr. 3 EStB 2008 S. 288 Nr. 8 MAAAC-65206
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