IFRS 2008
6. Aufl. 2007
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XIV. Jahresabschluss (Financial Statements)
1. Allgemeines zu Jahresabschluss und Anhang
Die Grundlagen zum Inhalt und zum Aufbau des Jahresabschlusses sind in IAS 1 geregelt. IAS 1 wurde im Jahr 2007 überarbeitet; nachfolgend wird bereits die Neufassung von IAS 1 (September 2007) behandelt, die für Jahresabschlüsse beginnend im Kalenderjahr 2009 zwingend anzuwenden ist. Die Neufassung wird voraussichtlich Anfang 2008 von der EU übernommen und dann bereits ab 2008 freiwillig angewendet werden.
Die IFRS regeln grundsätzlich Einzel- und Konzernabschlüsse für allgemeine Zwecke (general purpose financial statements). Abschlussadressaten sind all jene, die vom Unternehmen keine eigenen, für ihre Informationsbedürfnisse maßgeschneiderten Berichte verlangen können (IAS 1.2 i.V.m. .7). IAS 1 wendet sich grundsätzlich an gewinnorientierte Unternehmen, auch gewinnorientierte Unternehmen der öffentlichen Hand. Gemeinnützige Unternehmen müssen ggf. die vorgesehenen Bezeichnungen der Jahresabschlussbestandteile und der Jahresabschlusspositionen auf ihre Bedürfnisse anpassen (die IFRS enthalten dazu keine weiteren Details). Außerdem müssen Unternehmen, die kein Eigenkapital bzw. kein Nennkapital in der Bilanz ausweisen, die Glie...