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Entscheidung über den Passivierungsaufschub von Krediten
Über die Frage, ob die der Finanzierung der Beteiligung der Oberpersonengesellschaft an der Unterpersonengesellschaft dienenden Kredite vom Passivierungsaufschub nach § 5 Abs. 2a EStG betroffen sind, ist im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Betriebsergebnisses der Untergesellschaft zu befinden (Bezug: § 48 Abs. 1 Nr. 4, § 60 Abs. 3 FGO; § 5 Abs. 2a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 247 Abs. 1, § 249, § 266 Abs. 3 HGB).
Praxishinweise: Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft fremdfinanziert, so stellen die entsprechenden Verbindlichkeiten negatives Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters dar. Bei mehrstöckigen Personengesellschaften kann dabei eine Bilanzierungskonkurrenz eintreten, die dahingehend zu lösen ist, dass die Bilanzierung im Sonderbetriebsvermögen der Untergesellschaft Vorrang h...