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IWB Nr. 23 vom Seite 1241 Fach 6 China Gr. 2 Seite 108

Neue Körperschaftsteuer in China

Änderungen und Handlungsbedarf für deutsche Investoren

Fei Qiao-Süß

Nach jahrelanger Vorbereitung ist am in der VR China ein einheitliches Körperschaftsteuergesetz für in- und ausländisch investierte Unternehmen erlassen worden. Dieses tritt am in Kraft. Zahlreiche Regelungslücken werden erst durch eine Durchführungsverordnung geschlossen werden. Ein vor kurzem veröffentlichter Entwurf für eine Durchführungsverordnung zeigt auf, worauf sich ausländische Investoren einstellen müssen.

I. Einleitung

Ein wesentliches Charakteristikum der Körperschaftsteuer in der VR China war bislang die unterschiedliche Besteuerung ausländisch investierter Gesellschaften und nationaler Gesellschaften. Seine historische Wurzel fand dieses System in dem Umstand, dass ursprünglich nationale Gesellschaften zwingend staatliche oder zumindest kollektivwirtschaftliche Gesellschaften – und nur die ausländisch investierten Gesellschaften privat – waren. Aber auch später war die Förderung ausländischer Investitionen Grund genug für die Beibehaltung des gespaltenen Besteuerungssystems. Erst die wirtschaftliche Entwicklung in China und der Beitritt zur WTO machte diese Dichotomie obsolet.

Nach jahrelanger Vorbereitung (vgl. bereits Qiao-Süß, IWB 2004, F. 6 C...

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