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Zweifelsfragen zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG
Aktuelle Rechtsprechung veranlasst BMF zu erneuter Stellungnahme
Mit nimmt das BMF (vielleicht letztmalig?) Stellung zu Zweifelsfragen bei der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 ff. EStG. Auch wenn diese Regelung bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden durch den neuen Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde, gibt das BMF-Schreiben doch für die Erstellung der Steuererklärungen 2006 sowie für diesen Veranlagungszeitraum umfassende Betriebsprüfungen wichtige Hinweise.
Umsetzung von aktueller Rechtsprechung
Das aktuelle BMF-Schreiben ändert in einzelnen Punkten das und setzt Teile der zwischenzeitlich zur Ansparabschreibung ergangenen Rechtsprechung um. Die entsprechenden Urteile werden zeitgleich mit dem Schreiben im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die Änderungen des gelten für alle noch offenen Fälle. Die Änderung der Ansparabschreibung gem. § 7g EStG in einen Investitionsabzugsbetrag durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist nicht Gegenstand des Schreibens. Im Einzelnen werden folgende Punkte neu geregelt:
Benennung des Investitionszeitpunkts
„Die erneute Bildung einer Ansparabschreibung für ein be...