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Erste Entscheidung zur „Riester-Zulage”
Mittelbare Zulageberechtigung nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag
Am hat das FG Berlin-Brandenburg erstmals ein Urteil zur Altersvorsorgezulage im Rahmen der sog. „Riester-Rente” gefällt. Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass unter den Begriff des Altersvorsorgevertrags gem. § 79 Satz 2 EStG nur eigene zertifizierte Altersvorsorgeverträge fallen, und nicht solche, auf die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung i. S. des § 82 Abs. 2 EStG geleistet werden. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, so dass das Verfahren nun beim BFH anhängig ist (Az. X R 33/07).
Ausgangslage
Die Klägerin ist Tierärztin und Mitglied des Versorgungswerks der Tierärztekammer. Ihr Ehemann gehört dem nach § 79 EStG begünstigten Personenkreis an. Die Klägerin selbst erbrachte Leistungen auf einen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Dieser enthielt den Hinweis, sie wolle die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Eine Altersvorsorgezulage nach §§ 79 bis 82 EStG wurde nicht gewährt, da sie nicht den erforderlichen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen habe. Die abgeschlossene betriebliche Versorgung sei bei ihr als mittelbar Begünstigte ...