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Aufwendungen für Unterbringung in sozialtherapeutischem Pflegeheim
Die Kosten für die Unterbringung eines knapp 59 Jahre alten Steuerpflichtigen in einem sozialtherapeutischen Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn durch die Aussagen von Ärzten, den Folgeberichten des Heimträgers und der offensichtlichen Notwendigkeit der Eingliederungshilfe gem. §§ 39 und 40 BSHG hinreichend nachgewiesen ist, dass der Steuerpflichtige aufgrund seiner Behinderung im Heim wohnt (entgegen , BStBl 2003 I S. 89). Die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten i. S. von § 33 EStG ist nicht von einer bestimmten Qualität der Krankheit abhängig und nicht daran gekoppelt, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nach § 14 SGB XI gegeben sind. Bestimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in ei...