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Notwendige Zuschreibung für Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz
Hat eine Genossenschaft in ihrer Handelsbilanz für die Jahre 1999 und 2000 Zuschreibungen von zuvor in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen für ein Gebäude vorgenommen, sind diese Zuschreibungen auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigen. Dem steht § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht entgegen.