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DBA: Einführung der IETU in Mexiko
Das mexikanische Finanzministerium hat die Einführung der IETU (Impuesto Empresarial a Tasa Única, deutsch: Unternehmensteuer zu einem einheitlichen Satz) zum mitgeteilt und gebeten, diese Steuer als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anzuerkennen. Das BMF hat nach Prüfung die IETU als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anerkannt und dies dem mexikanischen Finanzministerium mitgeteilt (Art. 2 Abs. 4 i. V. mit Abs. 3 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 Buchst. f DBA Mexiko).