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Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der Welteinkünfte
Die Rechtsansicht des EuGH im Fall Meindl (Urteil v. - Rs. C-329/05), wonach es Art. 52 EGV verbiete, einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen von dem Staat, in dem er wohnt, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt und der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, mit der Begründung zu versagen, dieser habe in dem anderen Mitgliedstaat sowohl mehr als 10 % der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24 000 DM (jetzt: 12 272 €) erzielt, sofern die Einkünfte, die der Ehegatte in dem anderen Mitgliedstaat erzielt, dort nicht der Einkommensteuer unterliegen, ist auch auf die Fälle anzuwenden, in denen der Steuerpflichtige zwar kein Gebietsansässiger ist, aber die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG gewählt hat. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG kan...