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BAG 26.09.2007 10 AZR 657/06, NWB 50/2007 S. 385

Arbeitsrecht | Jubiläumszuwendungen – Anzahl der Dienstjahre beim aktuellen Betrieb entscheidend

Erhalten Mitarbeiter Jubiläumszahlungen bei einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren und hat in der Vergangenheit ein Betriebsübergang statt gefunden, sind für die Berechnung der Dienstjahre nur diejenigen Jahre entscheidend, die der Mitarbeiter für das aktuelle Unternehmen gearbeitet hat ( NWB IAAAC-62316). Im Streitfall war eine Mitarbeiterin seit 1963 bei einer Bank beschäftigt. Diese Bank wurde im Jahr 1990 in die Dresdner Kreditbank umgewandelt. Ab 1991 erhielten die Mitarbeiter Jubiläumszahlungen. Im Jahr 2003 verlangte die Mitarbeiterin von der Bank eine Jubiläumszahlung für ihre 40-jährige Betriebszugehörigkeit. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu zahlen und erhielt vor dem BAG Recht: Ein neuer Arbeitgeber ist nicht gezwungen, Dienstzeiten bei einem früher...

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