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Lohnsteuer | Steuerliche Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung
Das NWB PAAAC-64823 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Strafverteidigungskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. (2) Auf einer Honorarvereinbarung beruhende Strafverteidigungskosten führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung, soweit sie nach einem Freispruch des Steuerpflichtigen nicht der Staatskasse zur Last fallen. – Anmerkung: Das Urteil gibt nur bereits bekannte Rechtsprechungsgrundsätze wieder. Die Aufhebung der Vorentscheidung zeigt aber, dass der Veranlassungszusammenhang von Strafverteidigungskosten mit der Erwerbs- oder Privatsphäre wohl nicht immer leicht und eindeutig zu bestimmen ist.