Auslaufen der Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung
Antrag an das Gericht
Verlust der Kindergeldberechtigung bei Wohnsitzaufgabe im Inland
Leitsatz
1. Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Rückforderung von Kindergeld kann ohne erneuten Antrag bei der Familienkasse
direkt beim Finanzgericht beantragt werden, wenn eine von der Behörde bewilligte Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der
Einspruchsentscheidung ausgelaufen ist.
2. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Wohnsitzaufgabe im Inland mit unmittelbar anschließendem Schulbesuch
des Kindes in Tunesien den Verlust des Kindergeldanspruchs nach sich zieht.
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