Bilanzberichtigung in Hinblick auf eine erstmalige höchstrichterliche Rechtsprechung
Leitsatz
Ist im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine Rechtsprechung zu einer Bilanzierungsfrage (hier: Rückstellungsbildung wegen
künftiger Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) ergangen, kann jede der kaufmännischen
Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als „richtig” angesehen werden, so dass eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1
EStG ausscheidet, wenn später eine BFH-Entscheidung ergeht, die die Bilanzierungsfrage abweichend beurteilt (Anschluss an
, Az. des BFH: I R 40/07).