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Immobilienfonds: Auslandserträge bald komplett steuerfrei
Bereits heute sind ausgeschüttete oder thesaurierte Erträge offener Immobilienfonds beim PrivatanlegerS. 373 über die einzelnen DBA i. d. R. nicht steuerpflichtig. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Ab 2009 sind Mieterträge und innerhalb von zehn Jahren jenseits der Grenze realisierte Kursgewinne gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 InvStG nicht mehr in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Private Fondssparer müssen hierauf dann überhaupt keine Abgaben mehr leisten.
Da offene Immobilienfonds der Monatstatistik des BVI zufolge Mitte 2007 im Schnitt bereits nur noch zu 36,6 % in heimischen Objekten investiert waren, fällt der steuerfreie Ertragsanteil entsprechend hoch aus. Ende 2002 waren es noch 58,2 %.
Einige Fonds haben sogar überhaupt keine deutschen Immobilien mehr im Bestand, so dass Anleger bei ihrem Inve...