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BFH 22.08.2007 X R 2/04, BBK 23/2007 S. 4730

Aktivierung eines Vertreterrechts bei Verrechnung mit einem späteren Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

Ein Handelsvertreter hat ein sog. Vertreterrecht auch dann als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren, wenn

  • der Kaufpreis für das Vertreterrecht mit dem späteren Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB verrechnet werden soll und

  • von vornherein vereinbart wird, dass der Kaufpreis für das Vertreterrecht insoweit erlassen werden soll, als der künftige Ausgleichsanspruch geringer ausfällt als der Kaufpreis.

Die Folgen: Das Vertreterrecht ist mit dem vereinbarten Kaufpreis zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben (s. hierzu = BBK KN-Nr. 142/2007, NWB VAAAC-61798). Eine Abzinsung scheidet aus, weil der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung, d. h. der Verrechnung, ungewiss ist (s. auc...BStBl 1984 II S. 550

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