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Editorial
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen hat seit ihrer Einführung eine enorme Breitenwirkung erreicht. Entsprechend viele Zweifelsfragen tauchen in der Praxis auf. Die Finanzverwaltung versucht nun mit einem neuen Anwendungsschreiben, einen Großteil der an sie herangetragenen Abgrenzungsprobleme zu lösen. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die Tatsache, dass es bereits das zweite Anwendungsschreiben des BMF binnen Jahresfrist ist, das sich hiermit beschäftigt. Lehr nimmt zu den Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der bisherigen Verwaltungsmeinung Stellung. Mehr auf Seite 6.
Gegenvorstellung vor dem Aus?
Er ist weder in der FGO, noch in den übrigen Prozessordnungen vorgesehen: Der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung. Dieses von der Rechtsprechung entwickelte Institut soll greifbar gesetzwidrige oder unter Verletzung von Verfahrensgrundrechten ergangene Gerichtsentscheidungen angreifen. Jetzt wird die Gegenvorstellung selbst Ziel eines Angriffs wie Hermann erläutert. Mehr auf Seite 4.
Beste Grüße
Sixten Abeling