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Bindung an die steuerliche Behandlung im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden, auch wenn diese Gründe dem Finanzamt zum Zeitpunkt des Erlasses des Vorbehaltsbescheids bereits bekannt waren. Eine Ausnahme von der umfänglichen Änderungsmöglichkeit gilt nur dann, wenn das Finanzamt eine bindende Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Das Vorliegen eines solchen Vertrauenstatbestands erfordert neben weiteren Voraussetzungen die eindeutige, klare und unmissverständliche Äußerung der Finanzbehörde, dass ein bestimmter Tatbestand für die Beurteilung eines bestimmten Sachver...