LFD Thüringen - S 3806 A - 10 - A 1.14

Erbschaft- und Schenkungsteuer;
Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

und – S 3806 A – 12 – 203.3 bzw. 202.04 Aufhebung der Verfügung vom  – S 3806 A – 10 – St 211

Bezug:

1. Überholte Rechtsauffassung. Vfg. vom  – S 3806 A – 10 – St 211

Entsprechend dem o.g. , der im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangen ist (o.g. Vfg. vom ), vertrat die Finanzverwaltung die Rechtsauffassung, dass die formwechselnde Umwandlung eines Vereins in eine Aktiengesellschaft gem. 272 ff. UmwG grundsätzlich den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG erfüllt.

2. geänderte Rechtsauffassung

Der die Verwaltungsauffassung nicht geteilt. Der Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft ist nicht schenkungsteuerbar.

Der Erlass vom ist somit gegenstandslos.

Die wird aufgehoben.

3. Fertigung von Kontrollmaterial durch die Körperschaftsteuerstellen

Kontrollmitteilungen an die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen sind in den Fällen der formwechselnden Umwandlung eines rechtsfähigen Vereins in eine Kapitalgesellschaft nicht mehr zu fertigen.

LFD Thüringen v. - S 3806 A - 10 - A 1.14

Fundstelle(n):
ZAAAC-64380