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Verbindlichkeiten
I. Allgemeines
Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.
Eine Verbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Kaufmanns gegenüber einem Dritten, die
erzwingbar ist,
sich auf eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistung richtet und
eine wirtschaftliche Belastung darstellt.
Durch das Merkmal „bestimmte Leistung” unterscheiden sich die Verbindlichkeiten von den → für ungewisse Verbindlichkeiten.
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Verbindlichkeiten | Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten |
Verpflichtung ist bestimmt •dem Grunde und •der Höhe nach | Verpflichtung ist unbestimmt •dem Grunde und/oder •der Höhe nach |
II. Bilanzierung
1. Betriebsvermögen
Es dürfen nur zum Betriebsvermögen (→ ) gehörende Verbindlichkeiten passiviert werden. Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen geh...