Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheides - Beendigung einer Betriebsaufspaltung und Versteuerung
des Aufgabegewinns
Leitsatz
Da ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Bescheid jederzeit geändert werden kann, darf der Steuerpflichtige nicht
auf den Bestand des Bescheides vertrauen, so dass die Verwaltung auch nicht nach Treu und Glauben an den Bescheid gebunden
ist.
Die besondere Qualifikation einer an sich vermögensverwaltenden Tätigkeit als gewerbliche folgt aus der engen sachlichen und
personellen Verflechtung zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 970 Nr. 15 HAAAC-64201
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.08.2007 - 6 K 1049/2007
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