Ermittlung des Jahreswertes für einen Nießbrauch an GmbH-Anteilen
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Jahreswertes für einen Nießbrauch an GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 BewG verbietet sich ein schematisches
Abstellen auf die in den letzten drei Vorjahren vorgenommenen Ausschüttungen.
Wesentlicher ist, ob für die Zukunft mit Betriebsergebnissen zu rechnen ist, die es der Gesellschaft ermöglichen, Ausschüttungen
vorzunehmen, und den Nießbraucher in den Stand versetzen, eine Teilhabe daran geltend zu machen und zu beanspruchen.
Für die Wertberechnung der Nießbrauchsrechte ist der Wert derjenigen Nutzungen anzusetzen, die angesichts der wirtschaftlichen
und rechtlichen Situation der Gesellschaft bei einer ordnungsmäßigen Verwaltung der Geschäftsanteile hätten gezogen werden
können.
Der Nießbraucher an einem Geschäftsanteil hat nur einen Anspruch auf die nach dem Gewinnverwendungsbeschluss ausschüttungsfähige
Quote, die regelmäßig unterhalb einer vollständigen Ausschüttung liegt. Auf den Bewertungsstichtag ist daher eine das bisherige
Ausschüttungsverhalten berücksichtigende Prognose der zukünftigen Ausschüttungen aufzustellen.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1968 Nr. 24 SJ 2008 S. 11 Nr. 3 GAAAC-64194
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2007 - 4 K 2880/03 Erb
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