Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte von der weiter entfernt liegenden Wohnung aus bei Vorliegen mehrere Wohnungen
Leitsatz
Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast dafür, dass sich sein Lebensmittelpunkt in der vom Beschäftigungsort weiter
entfernt liegenden Wohnung befindet. Kann er nicht belegen, dass er dort seine überwiegeden Freizeitaktivitäten durchführt
oder seine Anwesenheiten zur Kontaktpflege mit seinem sich angeblich ausschließlich dort befindlichen Freundes- und Bekanntenkreis
nutzt, kann er die Fahrtkosten von der weiter entfernt liegenden Wohnung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit geltend machen.
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