Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei fehlendem Nachweis der eigenen
Einkünfte des Kindes
Leitsatz
1. Die Familienkasse ist berechtigt,
die Kindergeldfestsetzung aufzuheben, wenn der Kindergeldberechtigte nicht den
Nachweis erbringt, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des
volljährigen Kindes den Jahresgrenzbetrag des
§ 32 Abs. 4 Satz 2
EStG nicht überschreiten.
2. Eine Aussetzung der Vollziehung
wegen einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche
Interessen gebotenen Härte ist nicht vorzunehmen, wenn Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts fast ausgeschlossen
sind.
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