Vereinbarung zwischen geschiedenen Ehegatten über Nutzung der gemeinsamen Wohnung als Mietvertrag
Einheitliche und gesonderte Feststellung hinsichtlich des entgeltlich überlassenen Miteigentumsanteils
Einkunftserzielungsabsicht während der Dauer der entgeltlichen Überlassung des Miteigentumsanteils
Leitsatz
1. Eine Vereinbarung zwischen geschiedenen Ehegatten über die Benutzung der gemeinsamen Wohnung führt zivilrechtlich zu einem
Mietverhältnis zwischen der Grundstücksgemeinschaft und dem die Wohnung allein nutzenden Ehegatten. Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung der Grundstücksgemeinschaft, die nach §§ 179 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert
festzustellen sind, können nur hinsichtlich der über den Miteigentumsanteil hinausgehenden Mehrnutzung des betreffenden Ehegatten
entstehen.
2. Der Grundstücksgemeinschaft fehlt die Einkunftserzielungsabsicht, wenn aufgrund der getroffenen Vereinbarung über die Kostenerstattung
des die Wohung nutzenden Ehegatten während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung mit einem Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten nicht zu rechnen ist.
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