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BBB 12/2007 S. 358
Neue Zuschüsse der Arbeitsagentur für Einstellung von Arbeitslosen
Mandanten, die einen Arbeitslosen einstellen wollen, können hierfür die folgenden zwei neuen Förderungsmöglichkeiten nutzen, die rückwirkend mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB III zum in Kraft getreten sind:
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Eingliederungs(EZ)- und
Qualifizierungszuschuss(QZ) für Jüngere unter
25 Jahren | |
- | EZ
(QZ): für jüngere Arbeitnehmer mit (ohne) Berufsabschluss. |
- | Zuschuss i. H. von 25 % bis max. 50 % bei EZ und
50 % bei QZ des berücksichtigungsfähigen
Bruttoarbeitsentgelts. |
- | Bei
der Förderung werden max. Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 €
monatlich zugrunde gelegt. |
- | Beim
QZ müssen mind. 15 Prozentpunkte des
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (alternativ: mind. 30 %
des Zuschusses) für die Qualifizierung verwendet werden. |
- | Beide
Leistungen sind bis zum befristet. |