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Jahressteuergesetz 2008 im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Am wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz beschäftigen. Das Gesetz hat gegenüber dem Regierungsentwurf einige nicht unerhebliche Ergänzungen und Änderungen erfahren.
Im Bereich der beschränkten Einkommensteuerpflicht wird die Grenze für die Wahl zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht an den Grundfreibetrag der Einkommensteuer gekoppelt. Im Ausland steuerfreie Einkünfte sind dabei nicht zu berücksichtigen, wenn sie auch im Inland steuerfrei gewesen wären.
Bei Steuerpflichtigen, die nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, da ihre aus Deutschland bezogenen Einkünfte mehr als 90 % ausmachen, werden auch die negativen Einkünfte in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Gleiches gilt für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 5 EStG veranlagt werden. Diese Neuregelung ist auf Antrag für noch nicht bestandskräftige Veranlagungen anzuwenden. Regelmäßig gilt sie erstmals für den VZ 2008. S. 1172
Eine weitere Änderung betrifft sog. Back-to-back-Finanzierungen in Fällen, in denen etwa ein Gesellschafter bei einer Bank eine Einlage unterhält...