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Mitarbeiterbeteiligung durch Erwerb von Genussrechten
Ein an den Fortbestand der Beschäftigung geknüpftes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählte Führungskräfte bei Erreichen bestimmter Renditeziele an Erfolg und Wertentwicklung des von ihnen geführten Unternehmensbereichs teilhaben, ist durch das Dienstverhältnis veranlasst. Die konkrete Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms im Streitfall stellte sich nicht als (stille) Beteiligung dar, da der Arbeitnehmer weder ein Verlustrisiko trug, noch eine Einlage in das Betriebsvermögen des Arbeitgebers geleistet hat. Etwas anderes ergab sich auch nicht aus dem vereinbarten Verfügungsverbot hinsichtlich der nach dem sog. „Unternehmerbeteiligungsvertrag” von ihm zu erwerbenden, als „Einlage” bezeichneten Genussrechte. Die Auszahlung der auf dem Beteiligungskonto aufgelaufenen Er...