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Liquiditätsverlust aus wesentlicher Beteiligung
Der Verlust des Guthabens auf dem Gesellschafterverrechnungskonto ist nicht bei der Ermittlung eines Liquidationsverlusts aus wesentlicher Beteiligung i. S. des § 17 EStG zu berücksichtigen, wenn eine Krise der Gesellschaft im Sinne drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz im Zeitpunkt der Hingabe der Mittel nicht bestanden hat, und mit der Gesellschaft auch keine Vereinbarung über ein krisenbestimmtes Darlehen i. S. von § 610 BGB getroffen worden ist.