Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anspruch auf Anwendung der Grundsätze der „Drei-Objekt-Grenze”
Der Bau und die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen, von denen bis zu drei Einheiten zur Entschuldung des Restobjekts veräußert werden, haben nach der früheren Rechtsprechung des BFH (breite Mehrheit der Senate) in der Regel nicht zur Annahme gewerblicher Grundstückgeschäfte geführt. Dies hat sich nach dem Beschluss des Großen Senats des und dessen Berücksichtigung im geändert. Unter Rn. 28 führt das Schreiben aus: Abweichend von den Grundsätzen der „Drei-Objekt-Grenze” kann auch der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen”. Diese Änderung der Rechtsauffassung soll nach der in Rn. 36 des BMF-Schreibens enthaltene...