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BGH 19.09.2007 XII ZR 121/05, NWB 48/2007 S. 373

Mietrecht | Wahrung der Schriftform bei GmbH-Vertretung

Zur Wahrung der Schriftform eines Mietvertrags mit einer GmbH als alleiniger Mieterin oder Vermieterin ist es nicht erforderlich, dass deren Vertreter die Vertretungsverhältnisse näher kennzeichnet, wenn er mit dem Zusatz „i. V.” unterschreibt ( NWB PAAAC-60442). Dies gelte auch, wenn die GmbH nicht – wie im Streitfall satzungsgemäß vorgeschrieben – von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten wird, sondern von einem Dritten. Ob dieser Dritte ausreichend bevollmächtigt war, sei eine Frage des Zustandekommens des Vertrags, nicht aber der Wahrung der Form. Im Entscheidungsfall ging das Gericht davon aus, dass der Vertrag jedenfalls nachträglich stillschweigend genehmigt worden war. Daher sei es für die Schriftform ohne Belang, ob der Unterzeichnende mit dem Zusatz...

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