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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Zeitungen und Zeitschriften
Eine (Immobilien-)Zeitschrift unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie qualitativ nach Aufmachung, erkennbarem Herausgabezweck, Inhalt und Verteilungsart nicht im Wesentlichen Werbezwecken dient (verfassungs- und richtlinienkonforme Auslegung des UStG); dagegen bestünde bei wörtlich-quantitativem Verständnis eines überwiegenden Werbeanteils ein strukturelles Erhebungsdefizit (, rkr. NWB KAAAC-61326).