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BFH 22.08.2007 I R 46/02, NWB 48/2007 S. 369

Einkommensteuer | Haftung eines im Ausland ansässigen Vergütungsschuldners gem. § 50a Abs. 5 EStG 1990 i. d. F. des JStG 1996 auf der sog. zweiten Ebene

Das NWB HAAAC-63871 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein im Ausland ansässiger Vergütungsschuldner kann zum Steuerabzug gem. § 50a Abs. 5 Satz 2 EStG 1990 i. d. F. des JStG 1996 verpflichtet sein. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Vergütungsschuldner um eine „zwischengeschaltete” beschränkt steuerpflichtige Person handelt und es damit um eine Abzugsverpflichtung auf der sog. zweiten Ebene geht. Dem Gesetz lässt sich keine Einschränkung entnehmen, dass nur Vergütungsschuldner, die im Inland über eine Betriebsstätte oder eine vergleichbare Einrichtung verfügen, zum Steuerabzug verpflichtet sind. Ausreichend ist vielmehr, dass Entgelte an Künstler für einen Auftritt im Inland entrichtet werden, die gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 beschränkt steuerpflichtig sind. Das Anbieten künstlerischer Veranstaltungen im...

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