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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht bis zum 1. Halbjahr 2007
Die im Berichtszeitraum veröffentlichten Entscheidungen betreffen zum einen das Arbeitsvertragsrecht, wo es zu einer immer stärkeren Konsolidierung des durch die Schuldrechtsreform geänderten Rechts kommt. Hier bekommt die Praxis immer mehr „Boden unter den Füßen”. Im Kündigungsrecht ist die Ankündigung einer Änderung der Rechtsprechung von Bedeutung: Künftig muss sich der Arbeitnehmer wohl innerhalb von drei Wochen auf die dem Arbeitgeber bislang unbekannte Schwerbehinderteneigenschaft berufen statt wie bisher innerhalb eines Monats. Erwähnenswert sind weiter die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsübergang und zu Kündigungen in der Insolvenz. Die Leitsätze wurden in geeigneten Fällen auf die besonderen Aspekte der Praxis der steuerberatenden Berufe ausgerichtet.
I. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
1. In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.S. 4290 Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in B...