LStR Einführung
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR)
v. 
10. 12. 2007  (BStBl I Sondernummer
	 1/2007) 
Einführung(1) Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008
		(LStR
		2008) enthalten im Interesse einer
		einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden
		Erläuterungen der Rechtslage, Weisungen zur Auslegung des
		Einkommensteuergesetzes und seiner Durchführungsverordnungen sowie
		Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur
		Verwaltungsvereinfachung.(2) 1Die LStR
		2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für
		Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem
		31.12.2007 enden, und für sonstige
		Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem
		31.12.2007 zufließen.
		2Sie gelten auch für frühere Zeiträume,
		soweit sie geänderte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes betreffen,
		die vor dem 1.1.2008 anzuwenden sind.
		3Die LStR 2008 sind
		auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine
		Erläuterung der Rechtslage darstellen.
		4Die
		obersten Finanzbehörden der
		Länder können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen
		(BMF) die in den
		Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten
		Höchst- und Pauschbeträge ändern, wenn eine Anpassung an neue
		Rechtsvorschriften oder an die wirtschaftliche Entwicklung geboten ist.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden
		Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr
		anzuwenden.(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere
		Fassung angegeben ist, das
		Einkommensteuergesetz
		2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.10.2002
		(BGBl. I S. 4210, 
		BStBl I S. 1209), zuletzt
		geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren
		Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl. I S. 2332),
		zu Grunde.