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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3484/04 H(L) EFG 2007 S. 1482 Nr. 19

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO § 69, AO § 191 Abs. 1, EStG § 41a, InsO § 130

Pflichtverletzung bei Insolvenzantrag durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

  1. Die Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, besteht auch dann, wenn er Zahlungen auf die von der GmbH geschuldeten Löhne mangels hinreichender finanzieller Mittel der Gesellschaft aus seinem eigenen Vermögen erbringt.

  2. Die Verletzung dieser Pflicht ist als grob fahrlässiges und damit haftungsbegründendes Verschulden zu werten.

  3. Die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Steuerausfall entfällt nicht aufgrund eines mangels Masse abgelehnten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1482 Nr. 19
RAAAC-63658

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.06.2007 - 7 K 3484/04 H(L)

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