Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufersuchens durch das
Bundeszentralamt für Steuern
Leitsatz
1. Der Datenabruf der Kontenstammdaten des Steuerpflichtigen
über das Bundeszentralamt für Steuern stellt keinen Verwaltungsakt
dar, so dass dessen Rechtmäßigkeit nicht im Wege der Anfechtungs-
oder Fortsetzungsfeststellungsklage überprüft werden kann.
2. Die Frage der Rechtmäßigkeit eines
Kontenabrufsersuchens kann auch nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage
gemacht werden, da diese gegenüber der Anfechtungsklage gegen ein auf den
Stammdaten aufbauendes Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen oder die die
Erkenntnisse des Kontenabrufs umsetzenden Steuerbescheide subsidiär ist
und auch ein besonderen Feststellungsinteresse nicht besteht.
3. Eine unmittelbare Klagemöglichkeit gegen den Kontenabruf ist
verfassungsrechtlich nicht
geboten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1536 Nr. 19 JAAAC-63370
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2007 - 7 K 4756/06 AO
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