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Kapitalerhaltung und Insolvenzanfechtung bei Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen
Der Umstand, dass der Insolvenzgläubiger die dem Schuldner gewährte und von diesem vor Insolvenzeröffnung zurückgezahlte Beihilfe nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission zurückzufordern hat, steht der Insolvenzanfechtung der Rückzahlung nicht entgegen; eine Rückgewähr nach §§ 30 ff. GmbHG (Erstattung von verbotenen Rückzahlungen) scheidet dagegen aus ( NWB WAAAC-58319).