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Diebstahl eines betrieblichen Pkw während privater Umwegfahrt
Anmerkungen zum
Wird der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw eines selbständig tätigen Arztes während des privat veranlassten Besuchs eines Weihnachtsmarkts auf einem Parkplatz abgestellt und dort gestohlen, ist der Vermögensverlust der privaten Nutzung zuzurechnen und nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen.
DokID ▶ NWB XAAAC-54143. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG. Vorinstanz ▶ NWB LAAAB-35478.
I. Sachverhalt
Ein Arzt hatte den zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als Betriebsausgabe. Finanzamt und Finanzgericht folgten dem nicht.
II. Aus den Entscheidungsgründen
1. Aufwand muss durch den Betrieb veranlasst sein
Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben solche Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Entscheidend für die steuerliche Beurteil...BStBl 1978 II S. 105