Gewinnminderung durch in Folge des Diebstahls eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugs eingetretenen Vermögensverlust
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Der Restbuchwert eines zum Betriebsvermögen gehörenden, entwendeten Fahrzeugs mindert den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
nicht, wenn der Diebstahl des Fahrzeugs bei dessen privater Verwendung erfolgt. Von einer solchen ist auszugehen, wenn das
Fahrzeug nach Verlassen, aber vor der Rückkehr auf die beruflich veranlasste Fahrtroute abgestellt und sodann entwendet wird.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 420 Nr. 8 EFG 2005 S. 24 EFG 2005 S. 24 Nr. 1 LAAAB-35478
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.06.2004 - 2 K 2082/03
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