1. Aus der Schätzung der Privatnutzung eines Fahrzeuges nach der 1%-Regelung kann nicht darauf geschlossen werden, dass der
private Nutzungsanteil in diesen Fällen weniger als 10% beträgt.
2. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG normiert keine grundsätzliche Regelung dahingehend, dass ein Steuerpflichtiger bei Inanspruchnahme
der KfZ-Besteuerung nach der 1%-Regelung vom Nachweis der in § 7 g Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG genannten Voraussetzungen entbunden
sein soll und nicht mehr vom Finanzamt zur Vorlage von Nachweismitteln aufgefordert werden darf.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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