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BFH 05.06.2007 I R 97/06, BBK 22/2007 S. 4728

Bewertung des übergehenden Betriebsvermögens bei Verschmelzung mit Buchwert oder höherem Wert

Bei einer Verschmelzung darf die übertragende Kapitalgesellschaft ihr Betriebsvermögen, das auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergeht, in der Steuerbilanz ansetzen

  • mit dem Buchwert,

  • einem Zwischenwert oder

  • dem höheren Teilwert.

Dieses Wahlrecht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG und gilt unabhängig von der Bewertung in der Handelsbilanz. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz ist durchbrochen, so dass es zu unterschiedlichen Werten in der Handels- und der Steuerbilanz kommen kann.

Der BFH widerspricht mit seinem Urteil der Ansicht des BMF, das den Wert in der Handelsbilanz für maßgeblich hält (vgl. NWB YAAAA-77326, BStBl 1998 I S. 268, Tz. 03.01 und 11.01): Dies ist i. d. R. der Buchwert, weil § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 auf §§ 238 ff. HGB verweist; nur in Fällen der Wertaufholung oder eines Gewinnrealisierungstatbestands kommt es handelsrechtlich zu ei...BStBl 2006 II S. 568BStBl 2006 I S. 445

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